Definition

Urlaubsanspruch in Teilzeit – einfach erklärt

Grundprinzip

Auch in Teilzeit hast du vollen gesetzlichen Anspruch auf Urlaub – nur proportional zu deinen Arbeitstagen pro Woche. Maßstab ist immer der Urlaub der Vollzeit im Betrieb.

  • Gesetzlicher Mindesturlaub: 4 Wochen pro Jahr
    → bei 5-Tage-Woche: 20 Arbeitstage
    → bei 6-Tage-Woche: 24 Werktage

1) Was du wissen musst

In Deutschland hat jeder Arbeitnehmerin Anspruch auf mindestens 4 Wochen Urlaub pro Jahr. In vielen Betrieben sind es mehr.


Wichtig: Gezählt werden Arbeitstage, nicht Stunden. Teilzeit heißt: Du arbeitest weniger Tage pro Woche als Vollzeit. Darum wird dein Urlaub anteilig berechnet.

Merksatz:


Dein Teilzeit-Urlaub richtet sich danach, an wie vielen Tagen pro Woche du arbeitest. Arbeitest du weniger Tage, hast du weniger Urlaubstage, aber immer noch 4 freie Wochen, nur eben mit weniger Arbeitstagen pro Woche.

2) So rechnest du

Stell dir zwei Fragen:

  1. Wie viele Urlaubstage hat Vollzeit in deinem Betrieb pro Jahr (z. B. 20, 24, 28, 30)?
  2. Wie viele Arbeitstage pro Woche hat Vollzeit (meist 5)?

Dann: Teile die Vollzeit-Urlaubstage durch die Vollzeit-Arbeitstage. Das Ergebnis zeigt, wie viel Urlaub pro Arbeitstag es gibt. Dieses Ergebnis mal deine Arbeitstage pro Woche = dein Teilzeit-Urlaub.

Aufrunden: Kommt am Ende ein halber Tag (0,5) oder mehr heraus, wird aufgerundet.

3) Beispiele

In allen Beispielen nehmen wir an: Vollzeit hat 20 Tage Urlaub bei 5 Tagen/Woche (gesetzliches Minimum).


Wenn es bei dir 28 oder 30 Tage gibt, rechnest du genauso – das Ergebnis wird dann entsprechend höher.

  • 1 Arbeitstag/Woche (z. B. nur Montag):
    20 (Vollzeit) ÷ 5 × 1 = 4 Tage Urlaub pro Jahr.
    → Das sind 4 freie Wochen für dich (weil du 1 Tag pro Woche arbeitest).
  • 2 Arbeitstage/Woche (z. B. Mo & Di):
    20 ÷ 5 × 2 = 8 Tage Urlaub.
  • 3 Arbeitstage/Woche (z. B. Mo–Mi):
    20 ÷ 5 × 3 = 12 Tage Urlaub.
  • 4 Arbeitstage/Woche:
    20 ÷ 5 × 4 = 16 Tage Urlaub.
  • Unregelmäßige Tage (Schicht/Wechsel):
    Zähle, wie viele Tage pro Woche im Durchschnitt du arbeitest (z. B. 3,5 Tage).
    Rechne dann wie oben. Ergebnis ab 0,5 aufrunden.
  • Betrieb mit 30 Tagen Vollzeit-Urlaub (5 Tage/Woche) und du arbeitest 3 Tage/Woche:
    30 ÷ 5 × 3 = 18 Tage Urlaub.

4) Häufige Situationen im Alltag

Feiertage: Fällt ein gesetzlicher Feiertag auf deinen Arbeitstag, brauchst du keinen Urlaubstag dafür.


Krank im Urlaub: Bringst du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, werden diese Tage nicht vom Urlaub abgezogen.


Urlaub in Stunden? Manche Betriebe rechnen in Stunden. Das ist okay, solange am Ende genau so viele freie Tage herauskommen wie bei der Tages-Rechnung.


Wechsel Vollzeit ↔ Teilzeit im Jahr: Teile das Jahr in Abschnitte (z. B. Jan–Jun Vollzeit, Jul–Dez Teilzeit) und rechne jeden Abschnitt getrennt. Am Ende zusammenzählen und bei 0,5 aufrunden.


Minijob: Auch im Minijob gibt es bezahlten Urlaub – berechnet wie bei Teilzeit, nach Arbeitstagen pro Woche.

5) Typische Fehler

  • Nur Stunden gezählt: Entscheidend sind Arbeitstage (Stunden nur als andere Darstellungsform).
  • Feiertage abgezogen: Fehler. Feiertage auf deinen Arbeitstagen verbrauchen keinen Urlaub.
  • Rundung vergessen: Ab 0,5 aufrunden.
  • Wechsel im Jahr nicht aufgeteilt: Immer pro Abschnitt berechnen.

6) Mini-Checkliste vor deinem Urlaubsantrag

  • Wie viele Urlaubstage hat Vollzeit im Betrieb?
  • Wie viele Arbeitstage pro Woche hat Vollzeit (meist 5)?
  • Wie viele Arbeitstage pro Woche hast du im Durchschnitt?
  • Ergebnis gerechnet und korrekt aufgerundet?
  • Feiertage/Dienstplan geprüft?
  • Bei Wechsel im Jahr: Abschnitte getrennt gerechnet?
Urlaubsanspruch in Teilzeit – einfach erklärt
Gertrude Holzke
Teamlead Marketing
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