Definition
Abmahnung
Eine Abmahnung ist im Arbeitsrecht eine formelle schriftliche Rüge, die bei einem Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten ausgesprochen wird. Sie macht deutlich, dass bestimmtes Verhalten nicht akzeptiert wird und weist auf mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen – bis hin zur Kündigung – im Wiederholungsfall hin. Die Abmahnung zielt darauf ab, das Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und beide Parteien auf ihre Rechte und Pflichten aufmerksam zu machen.

Wichtige Aspekte der Abmahnung
- Konkretheit: Die Abmahnung beschreibt, welches Verhalten zu welchem Zeitpunkt beanstandet wird.
- Warnfunktion: Es wird klar darauf hingewiesen, dass bei Wiederholung des Verhaltens arbeitsrechtliche Maßnahmen wie eine Kündigung folgen können.
- Dokumentation: Die Abmahnung wird in der Regel schriftlich erteilt und in der Personalakte abgelegt.
- Gelegenheit zur Änderung: Mit der Abmahnung erhält die betroffene Person die Gelegenheit, das Verhalten anzupassen und weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Bedeutung im Arbeitsverhältnis
Im Unterschied zur Ermahnung ist die Abmahnung ein wesentlich schärferes Mittel und meistens Voraussetzung für eine verhaltensbedingte Kündigung. Sie erfüllt mehrere Funktionen zugleich: Sie dokumentiert das Fehlverhalten, bewahrt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und gibt der betroffenen Person die Chance, das Verhalten zu ändern. Auf diese Weise trägt die Abmahnung zur Klärung und Fairness im Arbeitsverhältnis bei, indem sie klare Regeln und Transparenz schafft.

