Definition
Mindestlohn 2025/2026
Was ist der gesetzliche Mindestlohn und wie hoch ist er?
Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Stundenlohn, den Arbeitgeber in Deutschland zahlen müssen.
- Seit 1. Januar 2025: 12,82 € pro Stunde.
- Ab 1. Januar 2026: 13,90 €,
- ab 1. Januar 2027: 14,60 € (vom Bundeskabinett beschlossen; Umsetzung per Verordnung des BMAS).
Warum steigt der Mindestlohn?
Alle zwei Jahre empfiehlt die Mindestlohnkommission eine Anpassung. Die Bundesregierung setzt das per Rechtsverordnung um.
Wer hat Anspruch und wer nicht?
Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen ab 18 Jahren – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.
Kein Anspruch besteht u. a. bei:
- Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
- Auszubildenden (BBiG),
- bestimmten Pflichtpraktika (z. B. schul-/studienbedingt),
- Ehrenamt.
 In einigen Branchen gibt es höhere Branchenmindestlöhne (z. B. Bau, Gebäudereinigung) – dann gilt der höhere Satz.
Minijob: Was bedeutet der höhere Mindestlohn?
Die Minijob-Grenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn.
- Seit 2025: 556 € im Monatsdurchschnitt (Jahresgrenze 6.672 €).
Praktisch heißt das:
Du darfst im Durchschnitt des Jahres bis zu 556 € pro Monat verdienen. Einzelne Monate dürfen höher ausfallen – es muss am Jahresende wieder passen. Überschreitest du dauerhaft die Grenze, wird es ein Midijob bzw. regulärer Job. 
Hinweis 2026/2027: Weil die Grenze am Mindestlohn hängt, wird sie voraussichtlich mitsteigen (2026 rechnerisch ca. 603 €, 2027 ca. 632–633 €). Das ist eine Folge der Dynamik – maßgeblich sind die jeweils offiziell bekanntgegebenen Werte. (eigene Ableitung auf Basis der Regel, Quelle zur Dynamik s. Minijob-Zentrale).
So rechnest du deinen Lohn – Schritt für Schritt
A) Checkliste
- Stundenlohn prüfen: Liegt er mindestens beim gesetzlichen Mindestlohn (aktuell 12,82 €)?
- Arbeitszeit prüfen: Wie viele Stunden sind pro Woche/Monat geplant?
- Brutto berechnen: Stundenlohn × Stunden = Monats-/Wochenlohn.
- Bei Minijob: Bleibst du im Jahresdurchschnitt ≤ 556 €? (2025)
- Dokumentationspflicht beachten: In bestimmten Branchen müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden.
B) Rechenbeispiele (2025)
Beispiel 1 – Minijob
- Stundenlohn: 12,82 €; durchschnittlich 10 Std./Woche.
- Monats-Richtwert: 12,82 € × ca. 43 Std. ≈ 552–556 € → ok (im Jahresdurchschnitt ≤ 556 €).
Beispiel 2 – Teilzeit (80 Std./Monat)
- 12,82 € × 80 Std. = 1.025,60 € brutto. Mindestlohn passt.
Beispiel 3 – Mehrarbeit im Minijob
- Drei Monate je 620 €, neun Monate je 520 € → Jahresgesamt (3×620) + (9×520) = 6.480 €, geteilt durch 12 = 540 €/Monat → immer noch Minijob, weil der Durchschnitt ≤ 556 € ist. Achtung: Sozial-/Steuerfragen klärst du idealerweise im Vorfeld.
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt der Mindestlohn auch im Minijob und in der Probezeit?
Ja. Beide ändern nichts am Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. 
Welche Zahlungen zählen auf den Mindestlohn – und welche nicht?
Anrechenbar ist, was direkte Gegenleistung für Arbeit ist (z. B. Leistungsprämien). Nicht anrechenbar sind u. a. Nacht-/Feiertagszuschläge oder Trinkgelder – die kommen zusätzlich oben drauf. (Rechtslage im Detail je nach Einzelfall; Grundinfos siehe BMAS/FAQ der Bundesregierung.) 
Wer kontrolliert das?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll). Verstöße können teuer werden. 
Ich bekomme weniger als den Mindestlohn. Was tun?
Zuerst Arbeitgeber ansprechen und auf die gesetzliche Pflicht hinweisen; ggf. Betriebsrat/Gewerkschaft einschalten oder Rechtsberatung nutzen.
Steigt der Mindestlohn sicher 2026/2027?
Ja, das Kabinett hat die Erhöhungen beschlossen: 13,90 € ab 01.01.2026 und 14,60 € ab 01.01.2027 (Umsetzung per Verordnung des BMAS). 
Kurz zusammengefasst (Merkliste)
- 2025: 12,82 €/Std. (gesetzlich) – Minijob: 556 €/Monat im Durchschnitt.
- 2026: 13,90 €/Std. – 2027: 14,60 €/Std. (beschlossen).
- Anspruch gilt für fast alle Arbeitnehmer*innen; Ausnahmen beachten.
- Arbeitszeiten dokumentieren (branchenabhängig).

