Definition

Mindestlohn 2025/2026

Was ist der gesetzliche Mindestlohn und wie hoch ist er?

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Der gesetzliche Mindestlohn ist der niedrigste Stundenlohn, den Arbeitgeber in Deutschland zahlen müssen.

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  • Seit 1. Januar 2025: 12,82 € pro Stunde.
  • Ab 1. Januar 2026: 13,90 €,
  • ab 1. Januar 2027: 14,60 € (vom Bundeskabinett beschlossen; Umsetzung per Verordnung des BMAS).

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Warum steigt der Mindestlohn?
Alle zwei Jahre empfiehlt die Mindestlohnkommission eine Anpassung. Die Bundesregierung setzt das per Rechtsverordnung um.

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Wer hat Anspruch und wer nicht?

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Anspruch haben grundsätzlich alle Arbeitnehmer*innen ab 18 Jahren – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob.

Kein Anspruch besteht u. a. bei:

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  • Minderjährigen ohne abgeschlossene Berufsausbildung,
  • Auszubildenden (BBiG),
  • bestimmten Pflichtpraktika (z. B. schul-/studienbedingt),
  • Ehrenamt.
    In einigen Branchen gibt es höhere Branchenmindestlöhne (z. B. Bau, Gebäudereinigung) – dann gilt der höhere Satz.

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Minijob: Was bedeutet der höhere Mindestlohn?

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Die Minijob-Grenze ist dynamisch und orientiert sich am Mindestlohn.

  • Seit 2025: 556 € im Monatsdurchschnitt (Jahresgrenze 6.672 €).

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Praktisch heißt das:

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Du darfst im Durchschnitt des Jahres bis zu 556 € pro Monat verdienen. Einzelne Monate dürfen höher ausfallen – es muss am Jahresende wieder passen. Überschreitest du dauerhaft die Grenze, wird es ein Midijob bzw. regulärer Job.

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Hinweis 2026/2027: Weil die Grenze am Mindestlohn hängt, wird sie voraussichtlich mitsteigen (2026 rechnerisch ca. 603 €, 2027 ca. 632–633 €). Das ist eine Folge der Dynamik – maßgeblich sind die jeweils offiziell bekanntgegebenen Werte. (eigene Ableitung auf Basis der Regel, Quelle zur Dynamik s. Minijob-Zentrale).

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So rechnest du deinen Lohn – Schritt für Schritt

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A) Checkliste
  1. Stundenlohn prüfen: Liegt er mindestens beim gesetzlichen Mindestlohn (aktuell 12,82 €)?
  2. Arbeitszeit prüfen: Wie viele Stunden sind pro Woche/Monat geplant?
  3. Brutto berechnen: Stundenlohn × Stunden = Monats-/Wochenlohn.
  4. Bei Minijob: Bleibst du im Jahresdurchschnitt ≤ 556 €? (2025)
  5. Dokumentationspflicht beachten: In bestimmten Branchen müssen Arbeitszeiten dokumentiert werden.
B) Rechenbeispiele (2025)

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Beispiel 1 – Minijob

  • Stundenlohn: 12,82 €; durchschnittlich 10 Std./Woche.
  • Monats-Richtwert: 12,82 € × ca. 43 Std. ≈ 552–556 € → ok (im Jahresdurchschnitt ≤ 556 €).

Beispiel 2 – Teilzeit (80 Std./Monat)

  • 12,82 € × 80 Std. = 1.025,60 € brutto. Mindestlohn passt.

Beispiel 3 – Mehrarbeit im Minijob

  • Drei Monate je 620 €, neun Monate je 520 € → Jahresgesamt (3×620) + (9×520) = 6.480 €, geteilt durch 12 = 540 €/Monat → immer noch Minijob, weil der Durchschnitt ≤ 556 € ist. Achtung: Sozial-/Steuerfragen klärst du idealerweise im Vorfeld.

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Häufige Fragen (FAQ)

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Gilt der Mindestlohn auch im Minijob und in der Probezeit?
Ja. Beide ändern nichts am Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.

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Welche Zahlungen zählen auf den Mindestlohn – und welche nicht?
Anrechenbar ist, was direkte Gegenleistung für Arbeit ist (z. B. Leistungsprämien). Nicht anrechenbar sind u. a. Nacht-/Feiertagszuschläge oder Trinkgelder – die kommen zusätzlich oben drauf. (Rechtslage im Detail je nach Einzelfall; Grundinfos siehe BMAS/FAQ der Bundesregierung.)

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Wer kontrolliert das?
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (Zoll). Verstöße können teuer werden.

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Ich bekomme weniger als den Mindestlohn. Was tun?
Zuerst Arbeitgeber ansprechen und auf die gesetzliche Pflicht hinweisen; ggf. Betriebsrat/Gewerkschaft einschalten oder Rechtsberatung nutzen.

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Steigt der Mindestlohn sicher 2026/2027?
Ja, das Kabinett hat die Erhöhungen beschlossen: 13,90 € ab 01.01.2026 und 14,60 € ab 01.01.2027 (Umsetzung per Verordnung des BMAS).

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Kurz zusammengefasst (Merkliste)

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  • 2025: 12,82 €/Std. (gesetzlich) – Minijob: 556 €/Monat im Durchschnitt.
  • 2026: 13,90 €/Std. – 2027: 14,60 €/Std. (beschlossen).
  • Anspruch gilt für fast alle Arbeitnehmer*innen; Ausnahmen beachten.
  • Arbeitszeiten dokumentieren (branchenabhängig).
Mindestlohn 2025/2026
Gertrude Holzke
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