Definition
Jobghosting
Jobghosting bezeichnet das plötzliche und kommentarlos Abbrechen der Kommunikation während des Bewerbungsprozesses. Dabei kann sowohl der Bewerber als auch das Unternehmen betroffen sein: Ein Bewerber meldet sich nach einem Vorstellungsgespräch nicht mehr oder ein Arbeitgeber gibt keine Rückmeldung nach Eingang einer Bewerbung. Das Phänomen gilt als unprofessionell und führt häufig zu Frustration und Vertrauensverlust auf beiden Seiten.
Typische Situationen des Jobghostings
- Bewerber tauchen nach Gesprächen oder Vertragsangeboten ab.
- Arbeitgeber antworten nicht mehr auf Bewerbungen oder vereinbarte Termine.
- Plötzlicher Abbruch von E-Mail- und Telefonkontakt.
- Keine Absage oder Information zu nächsten Schritten.
Ursachen und Folgen
Die Gründe für Jobghosting sind vielfältig: mangelndes Interesse, Unsicherheit, bessere Alternativen oder Überforderung. Besonders in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarkts tritt Jobghosting häufiger auf. Das Verhalten wird als respektlos und unfair wahrgenommen und kann dem Image beider Parteien schaden.
Prävention und gute Praxis
Wertschätzende und transparente Kommunikation ist entscheidend, um Jobghosting vorzubeugen. Bewerber können einen Kontakt höflich beenden, selbst wenn sie nicht mehr interessiert sind. Unternehmen profitieren von schnellen Rückmeldungen und einem klaren Bewerbungsprozess. So entsteht gegenseitiges Vertrauen und Ghosting wird vermieden.

