Definition

Sozialabgaben

Sozialabgaben sind gesetzliche Beiträge zur Sozialversicherung, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland vom Bruttogehalt abführen. Sie sichern Rente, Krankheit, Pflege und Arbeitslosigkeit ab. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.

Welche Sozialabgaben gibt es?

Zur gesetzlichen Sozialversicherung gehören die Rentenversicherung, die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Dazu kommt die gesetzliche Unfallversicherung, deren Beitrag der Arbeitgeber komplett übernimmt. Die Beiträge werden als Prozentsatz vom Bruttogehalt berechnet und vom Arbeitgeber direkt an die Krankenkasse als Einzugsstelle gemeldet und abgeführt.

Beitragssätze 2026 im Überblick

Stand: Oktober 2026. Die Sätze gelten für die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten:

  • Rentenversicherung: 18,6 Prozent, Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je 9,3 Prozent.
  • Arbeitslosenversicherung: 2,6 Prozent, je 1,3 Prozent.
  • Krankenversicherung: 14,6 Prozent allgemeiner Beitragssatz, je 7,3 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der im Durchschnitt bei 2,9 Prozent liegt und ebenfalls geteilt wird.
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent, je 1,8 Prozent. Kinderlose Arbeitnehmer ab 23 Jahren zahlen zusätzlich einen Zuschlag von 0,6 Prozent allein. In Sachsen ist die Aufteilung wegen des abweichenden Feiertagsausgleichs anders.

Die Beiträge zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben. Sie liegt in der Rentenversicherung 2026 bei 8.450 Euro im Monat. Darüber hinaus verdientes Gehalt bleibt in diesen Versicherungszweigen beitragsfrei.

Rechenbeispiel

Bei 3.000 Euro brutto im Monat liegt der Arbeitnehmeranteil vereinfacht bei rund 21,15 Prozent, also etwa 634,50 Euro. Dabei sind der durchschnittliche Zusatzbeitrag und ein Arbeitnehmer mit Kindern angenommen. Der Arbeitgeber trägt zusätzlich einen ähnlich hohen Anteil. Steuern kommen on top und sind nicht Teil der Sozialabgaben.

Sonderfälle: Minijob und Midijob

Für Minijobs und Übergangsbereich (Midijob) gelten abweichende Regeln. Im Übergangsbereich zahlen Arbeitnehmer geringere Beiträge, bei Minijobs trägt der Arbeitgeber pauschale Abgaben. Selbstständige zahlen Beiträge je nach Versicherungsform selbst.

Häufige Fragen zu Sozialabgaben

Wer zahlt die Sozialabgaben?

Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung überwiegend hälftig. Die Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein.

Wie hoch sind die Sozialabgaben 2026?

Zusammengerechnet liegt der Arbeitnehmeranteil bei etwa einem Fünftel des Bruttogehalts, im Beispiel oben bei rund 21,15 Prozent. Der genaue Wert hängt vom Zusatzbeitrag der Krankenkasse und vom Kinderstatus ab.

Wer führt die Sozialabgaben ab?

Der Arbeitgeber behält den Arbeitnehmeranteil vom Bruttogehalt ein und überweist ihn gemeinsam mit seinem eigenen Anteil an die Krankenkasse.

Gelten die Sätze für alle?

Nein. Minijobber, Midijobber, Selbstständige und Beschäftigte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen haben abweichende Regelungen. Aktuelle Werte veröffentlichen Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung.

Sozialabgaben
Gertrude Holzke
Teamlead Marketing
Wir verbinden Top-Talente mit Unternehmen deutschlandweit.

Wir präsentieren Ihnen innerhalb von 7 Tagen qualifizierte Fachkräfte.