Definition
Pendlerpauschale
Die Pendlerpauschale, steuerlich Entfernungspauschale genannt, beträgt seit dem 1. Januar 2026 38 Cent je Entfernungskilometer, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bis 2025 galten 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent erst ab dem 21. Kilometer (Stand: Oktober 2026).
Wofür gilt die Pendlerpauschale?
Sie gilt für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und wird als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht. Dabei ist es egal, ob du mit Auto, Fahrrad, öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß fährst. Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung, der du dauerhaft zugeordnet bist.
So berechnest du die Pendlerpauschale
Entfernungskilometer × 0,38 Euro × Arbeitstage mit Fahrt
Gezählt wird nur die einfache Strecke, nicht Hin- und Rückweg. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung. Eine längere Strecke kann angesetzt werden, wenn sie offensichtlich verkehrsgünstiger ist.
Beispiel 1: 15 Kilometer einfache Strecke, 220 Arbeitstage: 15 × 0,38 Euro × 220 = 1.254 Euro.
Beispiel 2: 25 Kilometer einfache Strecke, 220 Arbeitstage: 25 × 0,38 Euro × 220 = 2.090 Euro.
Wann lohnt sich die Pendlerpauschale?
Die Pauschale wirkt wie andere Werbungskosten. Steuerlich ergibt sich ein Vorteil, wenn deine gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag übersteigen. Sie wird nicht pro Fahrzeug, sondern pro Person angesetzt, auch in Fahrgemeinschaften.
Pendlerpauschale und Arbeitgeberleistungen
Zahlt der Arbeitgeber einen Fahrtkostenzuschuss, kann das Auswirkungen auf die absetzbaren Kosten haben. Das gilt auch für bestimmte Zuschüsse zum Ticket. Beschäftigte ohne feste erste Tätigkeitsstätte, zum Beispiel manche Fahrer im Außendienst, haben je nach Einsatz andere Regeln für Fahrtkosten. Im Einzelfall klären das Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine.
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale
Wie hoch ist die Pendlerpauschale 2026?
38 Cent je Entfernungskilometer ab dem ersten Kilometer.
Zählt der Hin- und Rückweg?
Nein, nur die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Gilt die Pendlerpauschale auch ohne Auto?
Ja. Sie gilt unabhängig vom Verkehrsmittel.
Wo trage ich die Pendlerpauschale ein?
In der Einkommensteuererklärung bei den Werbungskosten, in der Anlage N.

