Definition
Kündigungsschreiben
Kurz erklärt: Ein Kündigungsschreiben ist die schriftliche Erklärung, mit der Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden. Nach § 623 BGB muss es auf Papier verfasst und eigenhändig unterschrieben sein. Eine Kündigung per E-Mail, Messenger oder Fax ist unwirksam.
Was muss im Kündigungsschreiben stehen?
- Name und Anschrift des Absenders sowie Ort und Datum
- Anschrift des Arbeitgebers bzw. der Personalabteilung
- Ein eindeutiger Betreff, zum Beispiel „Kündigung meines Arbeitsverhältnisses“
- Die Kündigungserklärung, am besten „fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt“, optional mit einem genauen Datum
- Die Bitte um eine schriftliche Bestätigung und um ein Arbeitszeugnis
- Die eigenhändige Unterschrift mit Kugelschreiber oder Füller
Einen Kündigungsgrund müssen Arbeitnehmer bei einer ordentlichen Kündigung nicht nennen. Die Kündigung sollte sachlich und kurz bleiben.
Muster für ein Kündigungsschreiben
Max Mustermann
Musterstraße 1
12345 Musterstadt
Beispiel GmbH
Personalabteilung
Firmenstraße 2
12345 Firmenstadt
Musterstadt, 23.10.2026
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang der Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen
(eigenhändige Unterschrift)
Max Mustermann
Zugang und Frist: Darauf kommt es an
Die Kündigung wirkt erst, wenn sie dem Empfänger zugegangen ist. Ab diesem Tag läuft die Kündigungsfrist. Am sichersten ist die persönliche Übergabe mit einer unterschriebenen Empfangsbestätigung oder der Einwurf in den Briefkasten im Beisein eines Zeugen. Ein Einschreiben ist möglich, kann aber später zugestellt werden. Wie lange die Frist dauert, steht in unserem Glossar unter gesetzliche Kündigungsfrist und Kündigungsfrist berechnen. Wer gekündigt hat, sollte sich außerdem frühzeitig bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden.
Häufige Fragen zum Kündigungsschreiben
Reicht eine Kündigung per E-Mail?
Nein. Die Schriftform nach § 623 BGB verlangt ein unterschriebenes Dokument auf Papier. Die elektronische Form ist für Kündigungen ausdrücklich ausgeschlossen, eine eingescannte oder digitale Unterschrift genügt nicht.
Muss ich einen Grund angeben?
Bei einer ordentlichen Kündigung durch den Arbeitnehmer nicht. Arbeitgeber müssen je nach Betrieb und Beschäftigungsdauer Kündigungsgründe haben, wenn das Kündigungsschutzgesetz gilt.
Wann endet das Arbeitsverhältnis?
Nach Ablauf der Kündigungsfrist, die mit dem Zugang des Schreibens beginnt. Abweichende Fristen können im Arbeits- oder Tarifvertrag stehen.
Darf ich das Schreiben einfach in den Briefkasten werfen?
Rechtlich ist das möglich, aber der Zugang muss im Streitfall nachgewiesen werden. Deshalb sind Übergabe mit Empfangsbestätigung oder ein Zeuge empfehlenswert.
Stand: Oktober 2026. Diese Erklärung ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und die aktuelle Gesetzeslage.

