Definition
Einarbeitungszeit
Kurz erklärt: Die Einarbeitungszeit ist die Phase, in der neue Mitarbeiter schrittweise an ihre Aufgaben herangeführt werden. Sie dauert je nach Position meist einige Wochen bis mehrere Monate. Eine gesetzliche Länge gibt es nicht. Sie ist nicht dasselbe wie die Probezeit, in der beide Seiten das Arbeitsverhältnis mit kürzerer Frist beenden können.
Was gehört zur Einarbeitung?
- Vorbereitung vor dem ersten Tag: Arbeitsplatz, Zugänge, Arbeitskleidung und Schutzausrüstung
- Begrüßung, Vorstellung des Teams und Unterweisung in Arbeitssicherheit
- Ein Einarbeitungsplan mit Zielen und Aufgaben pro Woche
- Ein fester Ansprechpartner oder Pate
- Regelmäßige Feedbackgespräche, zum Beispiel nach der ersten Woche und zum Ende der Probezeit
Einarbeitungszeit und Probezeit
Die Probezeit ist ein rechtlicher Begriff: Sie darf nach § 622 BGB höchstens sechs Monate dauern, und in dieser Zeit gilt die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Die Einarbeitung ist dagegen eine organisatorische Aufgabe des Betriebs und läuft oft parallel dazu.
Tipps für eine gelungene Einarbeitung
- Aufgaben schrittweise steigern, statt alles am ersten Tag zu erwarten
- Erwartungen und Ziele offen besprechen
- Fragen ausdrücklich erwünschen
- Fortschritte dokumentieren und Zwischenstände festhalten
Häufige Fragen
Wie lange dauert die Einarbeitung?
Das hängt von Beruf und Aufgaben ab. Bei Fachkräften in gewerblich-technischen Berufen sind einige Wochen bis wenige Monate üblich.
Wird in der Einarbeitung schon voll bezahlt?
Ja. Es gilt der im Arbeitsvertrag vereinbarte Lohn, eine geringere Vergütung wegen Einarbeitung ist nicht vorgesehen.
Wer ist für die Einarbeitung zuständig?
Der Arbeitgeber, in der Praxis die direkte Führungskraft zusammen mit einem erfahrenen Kollegen.
Stand: Oktober 2026.

