Definition
Elternzeit beantragen
Wer nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit nehmen möchte, muss Elternzeit beantragen. Diese Regelung erlaubt es Müttern und Vätern in Deutschland, sich bis zu drei Jahre pro Kind von der Arbeit freistellen zu lassen – ganz oder teilweise – um sich um die Betreuung zu kümmern. Während dieser Zeit besteht Kündigungsschutz, und der Arbeitsplatz bleibt erhalten.
Wie beantragt man Elternzeit?
- Der Antrag muss spätestens sieben Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit schriftlich beim Arbeitgeber eingehen.
- Wird Elternzeit direkt nach dem Mutterschutz genommen, ist die Frist entsprechend anzupassen.
- Der Antrag muss den genauen Zeitraum der Elternzeit enthalten – insbesondere für die ersten zwei Jahre.
🖊 Wichtig: Der Antrag muss schriftlich erfolgen (nicht per E-Mail!) und eigenhändig unterschrieben sein.
Wichtige Fakten zur Elternzeit:
- Beide Elternteile können Elternzeit nehmen – gleichzeitig oder nacheinander.
- Es ist möglich, die Elternzeit auf drei Zeitabschnitte aufzuteilen.
- Ein Teil der Elternzeit kann auch zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes genommen werden.
- Während der Elternzeit darf man bis zu 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Elterngeld und Elternzeit – was ist der Unterschied?
Während Elternzeit das Recht auf Auszeit beschreibt, ist das Elterngeld eine staatliche finanzielle Unterstützung. Es kann unabhängig voneinander beantragt werden – viele kombinieren beides.
Wer Elternzeit korrekt und frühzeitig beantragt, schafft Planungssicherheit für sich selbst und das Unternehmen. Und ganz wichtig: Durch eine offene Absprache mit dem Arbeitgeber lässt sich oft eine gute Lösung finden – zum Beispiel durch flexible Rückkehrmodelle oder individuelle Teilzeitregelungen.